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Arbeit-Geber-Beratung

Der IFD Hören berät Arbeit-Geber.

Die Beratung für Arbeit-Geber ist zu den Themen:

  • Anbieten von Arbeits-Plätzen
  • Anbieten von Ausbildungs-Plätzen
  • Anbieten von Praktikums-Plätzen
  • Besprechen von Arbeits-Möglichkeiten von 
Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung 
oder tauben Menschen
  • Erklären von Verständigungs-Möglichkeiten mit
Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung
oder tauben Menschen
  • Unterstützen beim Beantragen von Hilfs-Mitteln
oder Hilfen mit Geld
  • Unterstützen beim Beantragen von JobcoachingAP
  • Anbieten von Schulungen für 
Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung
oder tauben Menschen
  • Unterstützen beim Lösen von Problemen am Arbeits-Platz
  • Informieren über Krankheiten 
und dem Einfluss von Krankheiten auf die Arbeit
  • Informieren zu Hilfen mit Geld.
    Die Hilfen sind zum Beispiel vom
    • Landschaftsverband Rheinland
    • Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen
    • Agentur für Arbeit
    • Rehabilitations-Träger.

Das ist wichtig:
Der IFD Hören berät zu den Themen. 
Zu den Themen gehören auch

  • Hilfe von Fach-Kräften
  • Hilfe mit Geld.

Der IFD Hören entscheidet aber nicht:
Bekommen Sie Hilfe von Fach-Kräften?
Bekommen Sie Hilfe mit Geld?
Das Entscheiden macht der Kosten-Träger.
Zum Beispiel:
Der Landschaftsverband Rheinland. 

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