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Arbeit-Geber-Beratung
Der IFD Hören berät Arbeit-Geber.
Die Beratung für Arbeit-Geber ist zu den Themen:
- Anbieten von Arbeits-Plätzen
- Anbieten von Ausbildungs-Plätzen
- Anbieten von Praktikums-Plätzen
- Besprechen von Arbeits-Möglichkeiten von Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung oder tauben Menschen
- Erklären von Verständigungs-Möglichkeiten mit Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung oder tauben Menschen
- Unterstützen beim Beantragen von Hilfs-Mitteln oder Hilfen mit Geld
- Unterstützen beim Beantragen von JobcoachingAP
- Anbieten von Schulungen für Menschen mit einer Hör-Beeinträchtigung oder tauben Menschen
- Unterstützen beim Lösen von Problemen am Arbeits-Platz
- Informieren über Krankheiten und dem Einfluss von Krankheiten auf die Arbeit
- Informieren zu Hilfen mit Geld.
Die Hilfen sind zum Beispiel vom- Landschaftsverband Rheinland
- Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen
- Agentur für Arbeit
- Rehabilitations-Träger.
Das ist wichtig:
Der IFD Hören berät zu den Themen.
Zu den Themen gehören auch
- Hilfe von Fach-Kräften
- Hilfe mit Geld.
Der IFD Hören entscheidet aber nicht:
Bekommen Sie Hilfe von Fach-Kräften?
Bekommen Sie Hilfe mit Geld?
Das Entscheiden macht der Kosten-Träger.
Zum Beispiel:
Der Landschaftsverband Rheinland.
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