Der IFD Hören unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer Hörbehinderung oder taube Menschen beim (Wieder-) Einstieg in den Beruf.
Der IFD Hören berät zu folgenden Themen:
- Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven
- Erstellung einer individuellen Bewerbung
- Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
- Vorbereitung auf den Arbeitsplatz
- Beantragung von Hilfsmitteln und anderen Förderleistungen
Wir informieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die neue Mitarbeitende einstellen möchten über:
- Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit Hörbehinderung oder tauben Menschen am Arbeitsplatz
- Möglichkeit der Beantragung von Lohnkostenzuschüssen und anderen Förderleistungen
Der IFD Hören berät individuell, die Vermittlungsunterstützung ist dabei auf den Einzelfall ausgerichtet.
Für diese Unterstützung wird der Auftrag eines Rehabilitationsträgers (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) benötigt. Darüber hinaus kann die Fachberatende der Vermittlungsunterstützung des IFD bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit weiter beratend tätig sein.